Ab Montag, 23.8.21 will die Regierung nun in allen öffentlichen Innenräumen die „3-g-Regelung“ durchsetzen.
Auch wir sind in den Sporthallen zur Umsetzung verpflichtet.

Das bedeutet, dass bei ALLEN Kursen, die in Sporthallen und Bewegungsräumen stattfinden, für Teilnehmer/innen über 18 Jahre ein Nachweis erforderlich wird über

  • einen vollen Impfschutz (einmalig vorlegen)
  • eine Genesung von einer Covid-19 Erkrankung (einmalig vorlegen) ODER
  • ein negatives Testergebnis nicht älter als 24 Stunden – bei jeder Sporteinheit

Für Kinder von 7 bis 18 Jahre ist eine Bescheinigung der Schule vorzulegen, dass das Kind an den regelmäßigen Tests in der Schule teilnimmt. Wenn das Kind an den Tests der Schule nicht teilnimmt, ist entweder eine Testbescheinigung eines Testzentrums notwendig oder das Kind macht einen Selbsttest vor dem Training in Anwesenheit des/der Trainers / Trainerin. Dies aber bitte nur im Notfall, da es die Trainer/innen unnötig zusätzlich Zeit kostet und sie sich ja auch um die anderen Kinder kümmern müssen!


Nach oben scrollen